Archiv für Stasi 2.0

Zur allgemeinen und umfassenden Kontrolle der Gesellschaft in der Bundesrepublik durch staatliche Behörden

Posted in Beiträge with tags , , , , , , , , on 28. Februar 2009 by Philosophicum Incognitum

Zur allgemeinen und umfassenden Kontrolle der Gesellschaft in der Bundesrepublik durch staatliche Behörden [1]

„Der Kluge lernt aus fremden Fehlern, der Dumme aus eigenen.“

Die Weltwirtschaftskrise hat es wieder einmal gezeigt: Es gibt sie – die Arbeitslosen. Lange Zeit wurde geglaubt, das Problem durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Griff zu bekommen. Nun hat sich erwiesen, dass alle Bemühungen vergebens waren und die Welt im Chaos zu versinken droht. Jeden Tag werden es mehr. Gestern noch ein geachteter Bürger, heute ohne Job. Gestern noch High-Life, heute Hartz IV. Neben diesem offensichtlichen finanziellen Problem stellt die oben genannte Gruppe eine bisher von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene, gravierende Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Durch soziale Isolation und den Verlust von grundsätzlichen zwischenmenschlichen Umgangsformen gerät der Arbeitslose an den Rand des Abgrunds. Seine Unfähigkeit zwischen virtueller und realer Welt zu unterscheiden, macht ihn zu einem leichten Ziel für nicht-lebende Wesen, ihn zu Ihresgleichen zu machen. Wie schon in früheren Ausarbeitungen hervorgehoben, handelt es sich um eine reale Bedrohung durch Untote.

Man stelle sich folgende alltägliche Situation aus dem Leben eines Hartz IV Empfängers vor: Der 39-jährige arbeitslose Friedhofsgärtner Kevin Q. sitzt seit 27 Stunden und 35 Minuten vor seiner Playstation 3. In dieser Zeit hat er lediglich eine halbaufgetaute Tiefkühlpizza (Thunfisch)[2] und bereits 17 Dosen Feldschlösschen-Pils zu sich genommen, die ihm von seiner minderjährigen Freundin Chantal serviert wurden. Außerdem leert er gerade die fünfte Schachtel original Marlboro Zigaretten aus Polen. Plötzlich klingelt es an der Tür.

Während Chantal in freudiger Erwartung die Tür öffnet, zeigt Kevin keinerlei Reaktion. Im neunten Stock im Hausflur steht ein schwitzender Paketbote von Hermes mit einem schuhkartongroßen Paket. Darin enthalten sind Kosmetika der Marke „BeautyStar“ im Wert von 178,95 €. Das spielt aber für die nachfolgenden Ereignisse überhaupt gar keine Rolle. Eine knappe halbe Stunde später klingelt es erneut an der Tür.

Chantal, die gerade damit beschäftigt ist, sich drei Zentimeter lange künstliche Wimpern ans linke Auge zu kleben, ruft aus dem Badezimmer: „Ey, mach du ma’ los, ich mach mich schön.“ Dadurch abrupt aus seinem Spiel gerissen, erhebt sich Kevin nach nunmehr 28 Stunden und zwei Minuten vom Sofa und verspürt plötzlichen, heftigen Harndrang. Seine mit Brandflecken übersäte Jogginghose mit der rechten Hand festhaltend eilt er fluchend zur Haustür. Er reißt die Tür auf und da stehen sie…

An dieser Stelle wird von kritischen Zeitgenossen eingewandt, dass das gezeichnete Szenario völlig realitätsfremd und überzogen sei. Zugegeben, Chantal verfügt über keine 178,95 €. Braucht sie aber auch gar nicht. Aber das wird „BeautyStar“ erst einige Wochen später merken, wenn alle Zahlungsaufforderungen unbeantwortet bleiben.

Fahren wir nun mit den dramatischen Ereignissen fort. Wir erinnern uns: Kevin, jäh aus seinem Spiel gerissen, öffnet die Wohnungstür. Doch diesmal steht kein Paketbote im neunten Stock. Auch nicht Jacqueline, Chantals beste Freundin, die sich zuvor mehrfach per SMS angekündigt hatte. Nein, vor Kevin stehen zwei Kreaturen, denen aus seinem Computerspiel gleich. In einem Anfall von Panik reißt er blitzschnell die Waffe aus seinem Hosenbund und… richtet die Fernbedienung auf die ungebetenen Besucher. Davon wenig beeindruckt beißt einer der Untoten Kevin sofort in seine Hand, der andere greift nach seinem Hals. Wenige Augenblicke später steht Kevin zusammen mit den beiden vor der Badezimmertür und klopft.

Dieses Beispiel zeigt deutlich die Gefahren, denen mit aller Entschlossenheit begegnet werden muss. Es sollen nachfolgend Möglichkeiten zur effektiven Bekämpfung und Vorbeugung dargestellt werden. Anschließend wird die Notwendigkeit des totalen Überwachungsstaates postuliert.

Als am wenigsten störende zulässige Maßnahme wird angeregt, die Stromversorger anzuweisen, alle acht Stunden für die Dauer von fünf Minuten die Stromversorgung der TV-Geräte aller von der Arbeitslosigkeit Betroffenen zu unterbrechen. Dadurch wird gewährleistet, dass einfachste Sicherheitsvorkehrungen seitens der Hartz IV Empfänger beachtet werden. Beispielsweise kann die Unterbrechung dazu genutzt werden, den Harndrang zu regulieren, was in Gefahrensituationen zur Folge hätte, dass vorhandene Türspione genutzt würden.

Als weitere Maßnahme wird die Entfernung sämtlicher Anlagen vorgeschlagen, mit denen Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Wissenschaftliche Untersuchungen der London School of Undeath Research (LOSUR) haben ergeben, dass durchschnittliche untote Wesen ohne technische Hilfsmittel höchstens bis in das dritte Stockwerk eines Gebäudes vordringen können. Nach Entfernen der Bewohner aus den unteren Stockwerken eines Gebäudes wäre damit die Sicherheit in diesen gewährleistet.

Ferner wird die Möglichkeit diskutiert, ein grundsätzliches Verbot, die Wohnungstür zu öffnen, für die gefährdete Gruppe der Hartz IV Empfänger gesetzlich festzulegen. Dadurch wird der Zugriff Untoter auf den Wohnungsinhalt zumindest nachhaltig erschwert. Angesichts der latenten Gefahr treten Experten zufolge alle verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diesen Vorschlag völlig in den Hintergrund.

Anlässlich einer Tagung sachverständiger katholischer Weihbischöfe wurde als ultima ratio divina festgelegt, dass nur die flächendeckende Ausgabe großkalibriger Schnellfeuerwaffen eine bibelkonforme Lösung des Problems bieten kann.[3] Die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens erschließt sich von alleine.

Jedoch bleibt festzustellen, dass keine der vorgeschlagenen Maßnahmen vollends überzeugen kann.

Damit bleibt nur noch folgende durchsetzbare Alternative, dem Problem Herr zu werden. Mit seinem zweiten Gesetz zur Staatlichen Sicherheitsintervention, kurz „Stasi 2.0“, legt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ein überzeugendes Programm zur Bekämpfung untoten Materials und Lebens vor. Die einzig mögliche Lösung des Problems besteht in der allgemeinen Observation aller relevanten Lebensräume. Als erster Schritt soll, so die gesetzliche Regelung, jeder Raum mit modernster Technik zur Bild- und Tonübertragung ausgestattet und das Tragen von so genannten „Personal-Cams“ (PC) zur obersten Pflicht jedes Staatsbürgers werden. Nach Entwicklung geeigneter so genannter „Memory-Chips“ (MC), die die sinnliche und emotionale Wahrnehmung am Ort ihrer Entstehung aufzeichnen, werden diese jedem Staatsbürger durch Implantation zur Verfügung gestellt. Die Kosten dieses Eingriffs trägt die gesetzliche Krankenkasse. Durch diese Technik wird eine lückenlose Aufzeichnung und Übertragung und damit eine sofortige angemessene Reaktion der zuständigen Sicherheitsbehörden gewährleistet.

Damit zeigt sich, dass es uns gelungen ist, die Alternativlosigkeit des „Stasi 2.0“-Gesetzes hinreichend deutlich hervorzuheben. Sollten bei Ihnen jetzt noch Zweifel bestehen, melden Sie sich umgehend bei einem Amtsarzt Ihres Vertrauens oder in der nächsten Polizeidienststelle zur körperlichen und geistigen Untersuchung!

[1] Autoren: Michel Stecher und Mika van Vorn, die sich zum Zeitpunkt der Manuskripterstellung im Zustand philosophischer Erkenntnis befanden.

[2] Gekauft im Penny-Markt der Stadt S.

[3] Ausführlich zu den Vorzügen dieser Lösung siehe das Manifest zur Kritik des untoten Wesens, welches Arbeitsgrundlage für das bischöfliche Konzil gewesen ist.